Kosten 

Privatpatient:innen / Beihilfeberechtigte

Bei Privatpatient:innen und Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung der Therapiestunden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden zumeist vollständig oder zumindest anteilig von Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen. Ausschlaggebend hierfür ist Ihr individueller Vertrag. 

Selbstzahler:innen

Bei Selbstzahler:innen erfolgt ebenfalls eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Es besteht zudem die Möglichkeit, die Therapiekosten als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abzusetzen. Sie können sich bei einem/einer Steuerberater:in oder einem Lohnsteuerhilfeverein über die hierfür notwendigen Modalitäten erkundigen.  

Gesetzlich Krankenversicherte

Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Kosten für die Behandlung bei Vorliegen einer hinreichenden Psychotherapieindikation von der Krankenkasse getragen. Zunächst können eine Psychotherapeutische Sprechstunde und bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden, um die Therapieindikation und therapeutische Passung zu prüfen. Die Kosten hierfür werden pauschal von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die eigentliche Psychotherapie ist dann ein Antragsverfahren erforderlich.